Scheidung-Ratgeber.de - Glossar - T (Tiere bis Trennungszeit)
Scheidungs-Glossar T
 

Scheidungs-Glossar T

Tiere bis Trennungszeit

  • Tiere
  • Titulierungsinteresse
  • Trennungsunterhalt
  • Trennungszeit
  • Tiere

    Trennt sich ein Paar wird das gemeinsame Haustier einem Ehepartner vom Gericht zugeteilt. Das Tier wird gleichwertig dem Hausrat behandelt. Es gilt dabei für den anderen Partner kein Umgangsrecht, wie es bei Kindern der Fall wäre.

    Titulierungsinteresse

    Das Titulierungsinteresse bedeutet, dass ein Titel über den Unterhalt geschaffen wird, aus welchem notfalls vollstreckt werden kann. Dieses tritt auch bei pünktlicher und vollständiger Zahlung in Kraft.

    Trennungsunterhalt

    Nach dem BGB kann ein Ehepartner von dem anderen, wenn darauf Anspruch besteht, angemessenen Unterhalt verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eheleute nicht nur vorübergehend getrennt leben und keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Die Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs sollte man sich den Rat eines Rechtsanwaltes einholen.

    Trennungszeit

    Eine der Voraussetzungen, ob eine Ehe gescheitert ist, ist dass die Ehegatten voneinander getrennt leben. Eine Trennung liegt vor, wenn ein Ehegatte aus der ehelichen Wohnung mit dem Willen auszieht, die Ehe zu beenden. Auch möglich ist es eine Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung zu vollziehen. Die Ehegatten müssen ihre Gemeinsamkeiten in allen Lebensbereichen aufgeben, wie z.B. keine gegenseitige Versorgung, kein gemeinsames Schlafzimmer, keine gemeinsame Freizeit. Die Trennungszeit wird durch einen kurzen Versöhnungsversuch beider nicht unterbrochen.
     
    SCHEIDUNG
    LINKLISTE
    LINKLISTE
     
      Impressum