| Regelbetragverordnung Ein Kind, dessen Eltern nicht verheiratet sind, kann vom Elternteil, bei dem es nicht lebt, den Barunterhalt nach der Regelbetragsverordnung erhalten. Diese Beträge sind in 3 Altersstufen unterteilt. Im zweijährigen Turnus werden die Beträge der Nettolohnentwicklung angepasst. | | |