Prozesskosten bis Psychologische Hilfe
ProzesskostenProzesskostenhilfePsychologische HilfeAnfallende Kosten bei einem Scheidungsverfahren sind die Verfahrensgebühr und die Urteilsgebühr. Diese sind im Vergleich zu den Anwaltskosten jedoch relativ gering. Normalerweise werden die Gerichtskosten von den beiden Streitparteien gemeinsam getragen. Die Anwaltskosten muss jeder Beteiligte selbst tragen. Geht es in einem Verfahren um Unterhalt und Zugewinn, kann man je nach Ausgang des Prozesses unter Umständen einen Erstattungsanspruch der Anwaltskosten gegenüber dem Ehepartner erwirken. Können die erforderlichen Mittel zur Wahrnehmung seines Rechts nicht oder nur teilweise selbst aufgebracht werden, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Wird diese Gewährt, so erhält man vom Staat entsprechend der Einkommenssituation ganz oder teilweise die Kosten für einen Anwalt und das Gerichtsverfahren. Die Rückzahlung des Betrages kann das Gericht in Raten festsetzen. Die Voraussetzung zur Gewährung der Prozesskostenhilfe ist die Aussicht auf Erfolg des Prozesses. Die Prozesskostenhilfe können Sie beim Amtsgericht beantragen. Bei Partnerschaftskrisen, Trennung oder Scheidung kann man professionelle psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Niedergelassene und frei praktizierende Psychotherapeuten und Psychologen sowie Beratungsstellen können Ihnen hierbei Unterstützung und Beratung in dieser belastenden Zeit geben. |