Scheidung-Ratgeber.de - Glossar - N (Nachehelicher Unterhalt bis Namensrecht)
Scheidungs-Glossar N
 

Scheidungs-Glossar N

Nachehelicher Unterhalt bis Namensrecht

  • Nachehelicher Unterhalt
  • Namensrecht
  • Nachehelicher Unterhalt

    Nachehelicher Unterhalt kann nur verlangt werden, wenn ab dem Scheidungszeitpunkt eine „Unterhaltskette“ entstanden ist. Das bedeutet, dass ständig aus Gründen der zu betreuenden Kindern, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder schwere Krankheit Unterhalt gezahlt wird. Wenn diese Kette einmal unterbrochen wird, gibt es keinen Anspruch auf Unterhalt mehr.

    Namensrecht

    Wenn mit der elterlichen Sorge nur ein Elternteil betraut ist, so erhält das Kind den Nachnamen, den dieser Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. Bei einer gemeinsamen Sorgeerklärung, kann der Nachname des Vaters, sowohl als auch der Mutter gewählt werden. Besteht keine Einigung, so kann das Familiengericht das Namensbestimmungsrecht einem Elterteil übertragen.
     
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