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Scheidungs-Glossar M
 

Scheidungs-Glossar M

  • Mediator
  • Mediator

    Der Mediator ist eine neutrale Fachkraft, die zwischen zwei Streitparteien vermittelt und mit beiden eine einverständliche Lösung erarbeitet. Bei Streitigkeiten um die elterliche Sorge und das Umgangsrecht werden die Eltern dabei unterstützt, direkt miteinander und nicht über Dritte (Gericht, Anwalt) zu verhandeln. Um einen Mediator in Anspruch zu nehmen, müssen beide Parteien kooperationsbereit und offen sein. Am Ende des Mediationsprozesses steht eine schriftliche Vereinbarung. Mediation ist keine juristische Dienstleistung oder Rechtsberatung. Die Adressen von Mediatoren erhalten Sie beim Jugendamt oder bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmeditation.
     
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