Kindesunterhalt bis Kindschaftsrecht
KindesunterhaltKindschaftsrechtDie Unterhaltspflicht der Eltern ihren Kindern gegenüber beruht auf dem verwandschaftlichen Verhältnis. Adoptivkinder sind dem leiblichen Kind gleichgestellt.
Unterhaltstabellen sind bei der Berechnung vom Unterhalt eine Leitlinie. Die Düsseldorfer Tabelle hat sich dabei durchgesetzt. Im Kindschaftsrecht, welches 1998 in Kraft getreten ist werden folgende Ansprüche geregelt: Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Namensrecht und Kindesunterhaltsgesetz. |