Scheidung-Ratgeber.de - Glossar - J (Jugendamt bis Juristische Beratung)
Scheidungs-Glossar J
 

Scheidungs-Glossar J

Jugendamt bis Juristische Beratung

  • Jugendamt
  • Juristische Beratung
  • Jugendamt

    Das Jugendamt ist innerhalb der Kommunalverwaltung eine Organisationseinheit. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Das Jugendamt berät bei der Kindererziehung, bei Adoptionen, bei Unterhaltsstreitigkeiten und bei Sorge- und Umgangsrecht.

    Juristische Beratung

    Die juristische Beratung dient zum Ablauf des Scheidungsverfahrens, zur Regelung von Unterhaltsansprüchen, Aufteilung des Hausrats oder des Vermögens, Regelung der Rentenansprüche unter anderem. Juristische Beratung erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt oder beim Amtsgericht. Bei Scheidungen und Sorgerechtsstreitigkeiten empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Familienrecht mit dem Fall zu betrauen.
     
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