| Hausrat Nach einer Scheidung steht man vor der Überlegung wer was erhält und wie der Hausrat aufzuteilen ist. Sollte eine einvernehmliche Einigung nicht möglich sein, kann das Gericht über die Verteilung entscheiden. An die Eigentumsverhältnisse ist ein Gericht hierbei nicht gebunden. Kleidung, Schmuck und Dokumente gehören hierbei zum persönlichen Eigentum und dürfen vom Eigentümer aus der Wohnung mitgenommen werden. | | |