Familiengericht bis Frauenhaus
FamiliengerichtFamilienunterhaltFrauenhausNeben der Scheidung ist ein Familiengericht für eine Vielzahl von Streitigkeiten und Entscheidungen zuständig. Das sind unter anderem Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindesherausgabe, Regelungen über Wohnung und Hausrat und Vaterschaftsfeststellungen. Wenn sie noch nicht getrennt oder geschieden sind steht Ihnen der Familienunterhalt zu. Mit diesem wird der Gesamtbedarf der Familie gedeckt. Haushalts- und Taschengeld zählen dabei hinzu. 5% des Nettoeinkommens des Ehepartners stehen dem anderen als Taschengeld zu, wenn dieser kein eigenes Einkommen hat. Ein Frauenhaus ist eine Einrichtung ausschließlich für Frauen (und ihre Kinder), welche häuslicher Gewalt ausgesetzt sind und vorübergehend eine geschützte Unterkunft suchen. Adressen von Frauenhäusern werden aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben. Die Kontaktaufnahme ist daher nur telefonisch möglich. Dort erhält man bei Bedarf die Hilfe von Psychologen, Rechtsanwälten und Sozialarbeitern. |