Beratungshilfe bis Bürgerliches Gesetzbuch
BeratungshilfeBerliner TabelleBürgerliches GesetzbuchEine Beratungshilfe bei einer anstehenden Scheidung kann beim Amtsgericht beantragt werden. Der Staat übernimmt bei geringfügig Verdienenden die Kosten für eine Rechtsberatung durch einen Anwalt. Die Gebühr beläuft sich dann auf 10,- €. Die Berliner Tabelle dient als seit 2002 als Vortabelle zur Düsseldorfer Tabelle. In der Berliner Tabelle dient ebenfalls als eine Bemessungsgrundlage zur Ermittlung eines angemessenen Unterhalts. Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB genannt, ist die bedeutendste deutsche Gesetzesvorlage für das Privatrecht. Am 1. Januar 1900 trat es in Kraft und ist trotz zahlreicher Änderungen bis heute gültig. |